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In Böbingen an der Rems
Der Hebesatz ist ein Instrument, mit dem die Gemeinden in Deutschland die Höhe der ihnen zustehenden Gemeindesteuern, Gewerbesteuer und Grundsteuer beeinflussen können. Dieses Recht ist Teil der verfassungsrechtlich abgesicherten Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 Abs. 2 Satz 3 Grundgesetz).
Die Gemeinde Böbingen erhebt aufgrund der derzeit gültigen Satzungen folgende Hebesätze und Gebühren:
- Hebesatz Grundsteuer A
350 v.H. des Grundsteuermessbetrags - Hebesatz Grundsteuer B
350 v.H. des Grundsteuermessbetrags - Hebesatz Gewerbesteuer
345 v.H. des Gewerbesteuermessbetrags
- Wasserzins: 2,30 Euro/m³ zzgl. 7% MWSt.
- Schmutzwassergebühr: 2,34 Euro/m³
- Niederschlagswassergebühr je m² versiegelte Fläche: 0,33 Euro
- Grundgebühr für Wasserzähler 3 - 5 m³: 2,70 Euro/Monat zzgl. 7% MWSt.