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Wahlscheinantrag bequem per Internet
Erstelldatum17.01.2025
Bundestagswahl
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.boebingen.de an. Beim Aufruf des Links https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index?ags=08136009 für den Wahlscheinantrag zur Bundetags erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post oder durch Amtsboten zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an rathaus(@)boebingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Gemeinde, oder das Wahlamt.
BITTE BEACHTEN SIE DIE BESONDERHEITEN DER VORGEZOGENEN BUNDESTAGSWAHL FÜR DIE BRIEFWAHL:
Briefwahl Bundestagswahl 2025
In den nächsten Tagen werden Sie Ihre Wahlbenachrichtigungen zugesandt bekommen. Bereits jetzt – vorab – folgende Information:
Die Landeswahlleiterin hat am 17.12.2024 mitgeteilt, dass die Stimmzettel für die Bundestagswahl frühestens ab dem 30. Januar 2025 in Druck gehen werden. Die Druckereien werden sich zwar sicher beeilen, aber es muss damit gerechnet werden, dass die Lieferung erst äußerst knapp vor der Wahl bei uns ankommen wird. Wir werden die Briefwahlunterlagen sobald möglich versenden, können aber nicht beeinflussen, wann die Unterlagen beim Wähler ankommen.
Es ist trotzdem Ihre Pflicht als Wähler, dafür zu sorgen, dass Ihr Wahlbrief rechtzeitig (am Wahltag bis 18:00 Uhr) im Rathausbriefkasten angekommen ist.
Da die Termine extrem eng liegen möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie ggf. sicherheitshalber – zu den üblichen Öffnungszeiten und zu den Sonderöffnungszeiten des Wahlamts – im Bürgerbüro Ihren Wahlschein direkt beantragen und entgegennehmen können. Sie können dann auch direkt im Rathaus in einem eigens hergerichteten Wahlraum wählen, Stimmzettel und Wahlschein in den Wahlbrief verpacken und sofort wieder abgeben.
Etwas umständlich aber der Situation geschuldet.
Ihre Gemeindeverwaltung