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Änderung bei der Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses und der Gebühr für den Personalausweis
Aktuelle Informationen
Reisedokumente für Kinder bis 12 Jahren
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat in Berlin gibt folgende Informationen:
Reisedokumente für Kinder bis 12 Jahren
Für Kinder jeden Alters (auch: Säuglinge, Kleinstkinder) können schon immer mehrjährig gültige, also reguläre elektronische Reisedokumente mit einer Gültigkeit von sechs Jahren beantragt werden. Das betrifft sowohl den Reisepass für weltweite Reisen als auch den Personalausweis, uneingeschränkt anerkannt für Schengen-interne Reisen. Für das visumfreie touristische Einreisen war der reguläre Reisepass von bestimmten Ländern ohnehin als verpflichtend vorgeschrieben worden (z.B. USA).
Aufgrund der jahrelangen Gewohnheit wird der Kinderreisepass von sehr vielen Eltern noch immer als Standarddokument für ihre Kinder wahrgenommen. Die am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Änderung der Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen bei Neuausstellung oder bei Gültigkeitsverlängerung/Lichtbildaktualisierung und die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat in mehreren Rundschreiben kommuniziert.
Falls Sie als Eltern einen Kinderreisepassantrag stellen möchten, so können sie sich vorab überlegen, ob sie nicht einen Vorteil sehen, für das unter 12jährige Kind einen Personalausweis oder regulären Reisepass zu beantragen.
Personalausweis:
6 Jahre gültig, 22,80 €, innerhalb Schengens und ggf. darüber hinaus als Reisedokument anerkannt.
Regulärer Reisepass:
6 Jahre gültig, 37,50 €, für eine visumfreie Einreise zu touristischen Zwecken in ca. 160 Staaten weltweit anerkannt.
Kinderreisepass:
Maximal ein Jahr gültig – nicht über die Vollendung des 12. Lebensjahrs hinausgehend.
Vor Ablauf der Gültigkeit für weitere 12 Monate verlängerbar, nach Gültigkeitsablauf muss ein neues Dokument ausgestellt werden.
Gebühr für die Erstausstellung beträgt 13,00 €, für die Verlängerung 6,00 €.
Kinderreisepässe werden direkt von unserer Behörde ausgestellt und können daher -bei Bedarf- sofort ausgestellt werden.
Bei der Beantragung von elektronischen Dokumenten muss mit Warte- bzw. Produktionszeiten gerechnet werden. Bei Personalausweisen muss mit einer Produktionszeit von 2-3 Wochen, bei Reisepässen mit einer Produktionszeit von 5-6 Wochen gerechnet werden.
Kann die reguläre Produktionszeit vor Reisebeginn nicht mehr abgewartet werden, besteht die Möglichkeit, den Pass im Expressbestellverfahren zu beantragen. Der Pass wird dann am darauffolgenden dritten Werktag zur Behörde geliefert, wenn er bis 12:00 Uhr bei der Bundesdruckerei GmbH bestellt wurde.
Für Personalausweise besteht eine Express-Bestellmöglichkeit nicht.
Änderung bei der Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses und
der Gebühr für den Personalausweis
Seit dem 1. Januar 2021 hat sich die Gebühr des Personalausweises für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben erhöht. Außerdem wird die Gültigkeit des Kinderreisepasses verringert.
Die Gebühr für den Personalausweis ändert sich wie folgt:
- alter Preis: 28,80 Euro
- neuer Preis: 37,00 Euro
Zur Beantragung ist weiterhin ein aktuelles biometrisches Lichtbild erforderlich, sowie eine Geburts-/Heiratsurkunde und das bisherige Dokument.
Kinderreisepässe können nach wie vor bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen wird jedoch verringert.
Die Gültigkeit ändert sich wie folgt:
- alte Gültigkeit: sechs Jahre ab Ausstellung
- neue Gültigkeit: ein Jahr ab Ausstellung
Verlängerungen sind ebenfalls nur noch auf ein Jahr möglich.
Zur Beantragung bzw. Verlängerung müssen Sie mit Ihrem Kind, einem aktuellen biometrischen Lichtbild, der Geburtsurkunde und der Zustimmungserklärung beider Elternteile (Rathaus&Service // Bürgerservice // Rathausvordrucke// Zustimmung der Eltern (PDF-Datei)), vorsprechen. Falls ein älteres Dokument für das Kind existiert, bitte auch mitbringen.
Bisher ausgestellte Kinderreisepässe sind bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
Zustimmung zur Ausstellung/Verlängerung des Kinderreisepasses
oder Ausstellung Personalausweis vor dem 16. Lebensjahr
oder Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige