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Änderung bei der Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses und der Gebühr für den Personalausweis
Änderung bei der Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses und
der Gebühr für den Personalausweis
Ab dem 1. Januar 2021 erhöht sich die Gebühr des Personalausweises für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem wird die Gültigkeit des Kinderreisepasses verringert.
Die Gebühr für den Personalausweis ändert sich wie folgt:
- alter Preis: 28,80 Euro
- neuer Preis: 37,00 Euro
Zur Beantragung ist weiterhin ein aktuelles biometrisches Lichtbild erforderlich, sowie eine Geburts-/Heiratsurkunde und das bisherige Dokument.
Kinderreisepässe können nach wie vor bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen wird jedoch verringert.
Die Gültigkeit ändert sich wie folgt:
- alte Gültigkeit: sechs Jahre ab Ausstellung
- neue Gültigkeit: ein Jahr ab Ausstellung
Verlängerungen sind ebenfalls nur noch auf ein Jahr möglich.
Zur Beantragung bzw. Verlängerung müssen Sie mit Ihrem Kind, einem aktuellen biometrischen Lichtbild, der Geburtsurkunde und der Zustimmungserklärung beider Elternteile (kann auch bei der Beantragung erfolgen), vorsprechen. Falls ein älteres Dokument für das Kind existiert, bitte auch mitbringen.
Bisher ausgestellte Kinderreisepässe sind bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.