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Ausweisdokumente für Kinder
Die Eltern haben die Möglichkeit einen Personalausweis oder einen Reisepass für Minderjährige zu beantragen. Hierbei ist folgendes erforderlich:
- biometrietaugliches Lichtbild
- Zustimmungserklärung der Eltern (siehe Link)
- Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit (siehe Link)
Beides können Sie bei Beantragung auch vor Ort auf einem Signatur Tablet unterschreiben!
- Ab dem vollendeten 6. Lebensjahr Fingerabdruck
- Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr Unterschrift des Kindes
- Gebühr: 22,80 Euro
Personalausweise:
Seit dem 1. November 2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat.
Er verfügt mit seinem integrierten Chip über eine höhere Sicherheit gegen Fälschung und Missbrauch. Außerdem bietet er Ihnen viele Einsatzmöglichkeiten, vor allem mit der Online-Ausweisfunktion/ eID-Funktion (= electronic Identity).
Die eID-Funktion ist bei Dokumenten, die seit dem 15. Juli 2017 ausgegeben werden, immer eingeschaltet, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 16 Jahre alt sind.
Im Ausweis-Chip sind abgelegt:
- Ihre persönlichen Daten,
- das Foto und
- die Fingerabdrücke (abweichend bei Kindern unter 6 Jahren)
Die Daten sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbehörden zugänglich.
Der Ausweis-Chip bietet noch weitere Funktionen:
- elektronischer Identitätsnachweis oder Online-Ausweisfunktion/ eID-Funktion (= electronic Identity)
- Gültigkeit ab Antragsdatum für unter 24-Jährige ist 6 Jahre
- Gültigkeit ab Antragsdatum für über 24-Jährig ist 10 Jahre
Personalausweis - vorläufigen Personalausweis beantragen
Einen vorläufigen Personalausweis können Sie beantragen, wenn Sie
- dringend einen Ausweis benötigen und
- keinen gültigen Reisepass besitzen.
Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt und gilt höchstens drei Monate.
Hinweis: Der vorläufige Personalausweis enthält keinen Chip. Daher ist die Online-Ausweisfunktion damit nicht möglich und die Erfassung der Fingerabdrücke nicht erforderlich.
Sie müssen ihn spätestens bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgeben.
Kosten
- EUR 10,00
- EUR 13,00 Zuschlag, wenn
- die Personalausweisbehörde Ihren Antrag außerhalb der behördlichen Dienstzeit bearbeitet oder
- eine nicht zuständige Personalausweisbehörde das Dokument ausstellt
Reisepässe
Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten ein Passdokument wie beispielsweise einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen.
In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Für Deutsche ab 16 Jahren besteht Ausweispflicht. Diese kann ebenso durch einen gültigen Reisepass erfüllt werden, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt.
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist vom Alter abhängig.
Vielreisende können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.
In biometrischen Reisepässen ist ein elektronischer Chip integriert, der auch Ihr Lichtbild und Ihre Fingerabdrücke enthält. Die Daten auf dem Chip können nur von hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten ausgelesen werden.
Gebühren und Kosten:
Personalausweis
- bis zum 24. Lebensjahr 22,80 Euro
- ab dem 24. Lebensjahr 37,00 Euro
- zusätzliche Gebühr bei unzuständiger Behörde 13,00 Euro
- zusätzliche Gebühr für Beantragung außerhalb der Öffnungszeiten 13,00 Euro
- zusätzliche Gebühr für Auslandsdeutsche 30,00 Euro
Reisepass
- bis zum 24. Lebensjahr 37,50 Euro
- ab dem 24. Lebensjahr 70,00 Euro
- zusätzliche Gebühr für extra Seiten (48-Seiten-Pass) 22,00 Euro
- Express zusätzliche Gebühr 32,00 Euro
- Unzuständige Behörde doppelte Gebühr
Produktionsstand Reisepass / Personalausweis
Sie haben bei uns einen Reiserpass / Personalausweis beantragt – über nachfolgenden link können Sie unter Angabe der Seriennummer den Produktionsstand des jeweiligen Dokuments abrufen.